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Grundlagen der Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr – vorausgesetzt, die Behandlung ist medizinisch notwendig. Die Entscheidung darüber stützt sich auf das Kieferorthopädische Indikationsgruppen-System (KIG). Dieses System teilt Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade ein:

  • KIG-Stufen 1 und 2: Hierbei handelt es sich vorwiegend um ästhetische Fehlstellungen. Da keine wesentlichen funktionellen Einschränkungen vorliegen, erfolgt hier normalerweise keine Kostenübernahme.

  • KIG-Stufen 3 bis 5: Bei diesen Schweregraden sind Fehlstellungen so ausgeprägt, dass Funktionen wie Kauen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt werden können – hier greift die Kostenübernahme der Krankenkasse.

Erwachsenenbehandlung

Im Erwachsenenalter ist die Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse deutlich eingeschränkt. Nur in besonderen Ausnahmefällen – beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern – kommen Kostenübernahmen in Frage. Häufig müssen zusätzliche, moderne und ästhetisch optimierte Behandlungsmethoden selbst finanziert werden.

Warum ist das wichtig?

Ein rechtzeitiger Eingriff im Kindes- und Jugendalter sichert nicht nur Ihre Zahngesundheit, sondern hilft auch, spätere, aufwendigere Behandlungen zu vermeiden. Für Erwachsene bedeutet das, dass man oft individuell abwägen muss, welche Behandlungsvarianten sinnvoll und finanziell tragbar sind.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie detaillierte Informationen benötigen oder sich unsicher sind, ob Sie in den Leistungsumfang der Krankenkasse fallen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen, den besten Weg für Ihre kieferorthopädische Behandlung zu finden.

Was übernimmt die Krankenkasse?

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