Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum muss ich als Kassenpatient zuzahlen?

Grundsäztlich müssen Sie als Kassenpatient nichts zu einer Behandlung zuzahlen. Alle gesetzlich Versicherten haben ein Recht auf Kassenleistung. Allerdings muss die Behandlung lt. Gesetzgebung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (ausreichend entspricht Schulnote 4).

Da Ihrer und unserer Anspruch in der modernen Kieferorthopädie sicherlich höher ist als "ausreichend", bieten wir moderne Zusatzleistungen an, die Ihre Behandlung komfortabler, schneller, ästhetischer und hygienischer verlaufen lassen.
Falls Sie sich dazu entscheiden, bieten wir Ihnen auch bequeme, zinnslose Ratenzahlungen an.

Ab wann stelle ich mein Kind beim Kieferorthopäden vor?

Grundsätzlich müssen Sie nicht auf Empfehlung Ihres Zahnartzes warten. Ein Beratungstermin kann ohne Überweisung erfolgen und wird von der Krankenkasse voll übernommen. Sinnvoll ist eine Vorstellung beim Kieferorthopäden zwischen dem 8. und 12. Lebensjahr. In Ausnahmefällen schon früher und spätestens vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

Die Kieferorthopädie befasst sich nicht nur mit der Optik der Frontzähne, sondern viel mehr mit nicht eindeutig sichtbaren Fehlstellungen im gesamten Gebiss, sowie im Kiefergelenk. Daher ist es ratsam das sich jedes Kind einmal kieferorthopädisch untersuchen lässt.

Zahlen die Krankenkassen auch Behandlungen im Erwachsenenalter?

Die gesetzliche Krankenkassen bezahlen (ab KIG Fehlstellung 3-5) die kieferorthopädische Behandlung bis Vollendung des 17. Lebensjahres. Ab dem 18.Lebensjahr erstatten die Krankenkassen nur Behandlungen die im Zusammenhang mit einem kieferchirurgischen Eingriff stehen. Weitere Ausnahmen sind nach einem Verkehrsunfall sowie bei schweren angeborenen Anomalien. Bei Privat Versicherten sehen Sie bitte in Ihren persöhnlichen Privat Tarif nach.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse jede kieferorthopädische Behandlung?

Nein!

In Deutschland regelt das sogenannte KIG-Verfahren (kieferorthopädische Indikationsgruppe) die Berechtigung zur Kassenleistung.

Bei der Erstuntersuchung wird ihr Kind eingestuft lt. KIG-Tabelle. Die Einstufungen 1 und 2 fallen nicht in die Zahlungspflicht der gesetzl. Krankenkassen. Die Stufen 3-5 werden übernommen.
Alles weitere wird Ihnen während des Termins ausführlich erklärt.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

In der Regel ein Leben lang!

Die aktive kieferorthopädische Behandlung dauert im Schnitt zwischen 3-4 Jahren. Um das Behandlungsergebnis dauerhaft zu sichern müssen sogenannte "Stabilisierungsgeräte" noch langfristig getragen werden.

Was ist mit "Rezidiv" gemeint?

Rezidiv ist der medizinische Fachbegriff für dass zurückwandern der Zähne in die gewohnte alte Position, nach erfolgreicher kieferorthopädischer Zahnumstellung.

Zähne sind Gewohnheitstiere und wollen immer dahin zurück wo sie waren, auch wenn dies nicht sinnvol ist. Daher ist es so wichtig dass die Retentionsgeräte regelmässig getragen werden um das Behandlungsergebnis langfristig zu stabilisierern. Leider ist das häufig nicht der Fall. Eine erneute kieferorthopädische Behandlung aufgrund von Rezidiv wird nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Deshalb empfehlen wir einen festsitzenden Dauerretainer welcher unauffälig auf der innenseite der Zähne befestigt wird.