Was zahlt die Krankenkasse?

Gesetzlich versichert

Vorrausgesetzt der Schweregrad Ihrer Zahnfehlstellung fällt in den Leistungskatalog der geseztlichen Krankenkasse, werden die Kosten für die Behandlung übernommen.

Ausgenommen sind moderne kieferorthopädische Behandlungsmethoden und Materialien, die das Maß des Notwendigen überschreiten (z.B. zahnfarbende oder selbstligierende Brackets).

Diesbezüglich werden Sie in unseren Beratungsterminen umfangreich aufgeklärt.

Privat versichert

Über die Erstattungspflichten Ihrer Krankenkassen können wir keine Auskunft erteilen. Dies ist abhängig von Ihrem persönlichen Tarif bei Ihrer privaten Krankenkasse. Fakt ist das immer häufiger mit privaten Zuzahlungen zu rechnen ist. Deshalb ist es ratsam den zur Verfügung gestellten Heil- und Kostenplan und Laborkostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse einzureichen um die Erstattungsfähigkeit prüfen zu lassen.

Die Art der kieferorthopädischen Behandlung und zahnärztlichen Betreuung orientiert sich keinesfalls an den Erstattungsgewohnheiten von Versicherungen oder Beihilfen bzw. an mehr als 1000 unterschiedlichen Versicherungstarifen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Selbstverständlich helfen wir unseren Patienten dabei, eine hohe Erstattungsquote zu erreichen.